Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
APOLLON Grafikdesign, Printmedien, Werbetechnik & Digital
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen APOLLON („Apollon“) und seinen Kunden über Grafikdesign, Printmedien, Werbetechnik, Folierung, Beschriftungen, Schilder, Leuchtwerbung, Websites, Web-Apps, Softwareentwicklung, digitale Dienstleistungen, Hosting, Domains, Wartung, Beratung und damit verbundene Leistungen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch – soweit ausdrücklich vorgesehen und gesetzlich zulässig – gegenüber Verbrauchern.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Apollon ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder in einer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen keiner besonderen Form, sofern sie im Einzelfall nachvollziehbar dokumentiert werden können. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Teil I – Vertragsabschluss und Leistungsumfang
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Apollon sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Eine Beauftragung kann insbesondere per E-Mail, über ein Onlineformular, über ein Kundenportal, schriftlich oder über andere von Apollon angebotene digitale Kommunikationswege erfolgen.
Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung und sonstigen individuellen Vereinbarungen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
Apollon erbringt ausschließlich die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen.
Allgemeine Beratung, Konzeption, Abstimmung, Recherche, Datenaufbereitung, technische Einrichtung, Migration, Schulung, Einweisung, Dokumentation oder sonstige Nebenleistungen sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder für die vereinbarte Hauptleistung zwingend erforderlich ist.
Bei Individualentwicklungen bestimmt sich der Leistungsumfang insbesondere anhand der vereinbarten Funktionen und Anforderungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen gelten als Zusatzleistungen.
Apollon ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und technische Dienstleister einzusetzen.
Apollon ist berechtigt, technische Lösungen weiterzuentwickeln, sofern dadurch die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Apollon sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Materialien, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten:
- Texte
- Bilder
- Logos
- Marken
- Produktinformationen
- Preise
- Kontaktdaten
- rechtlichen Hinweise
- Zugangsdaten
- technischen Anforderungen
Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Entsteht Apollon durch eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser als Zusatzleistung berechnet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Teil II – Preise und Zusatzleistungen
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Apollon ist bei erheblichem Zahlungsverzug berechtigt, gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte auszuüben.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben auch bei einer späteren Beendigung des Vertrags vergütungspflichtig, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Zusatz- und Mehrleistungen
Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet.
Zusatzleistungen sind insbesondere:
- zusätzliche Korrekturschleifen
- nachträgliche Änderungen
- zusätzliche Varianten
- zusätzliche Seiten
- zusätzliche Inhalte
- zusätzliche Funktionen
- zusätzliche Programmierarbeiten
- Anpassungen nach Freigabe
- Änderungen bereits abgestimmter Konzepte
- zusätzliche Beratungsleistungen
- zusätzliche Datenaufbereitung
- zusätzliche Migrationen
- zusätzliche Montagearbeiten
Sofern für die Zusatzleistung kein gesonderter Festpreis, Stunden- oder Tagessatz vereinbart wurde, wird diese mit 70,00 € netto je Arbeitsstunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich minutengenau, sofern im Angebot keine andere Abrechnungseinheit vereinbart wurde.
Eine Änderung des Produkts oder Leistungsumfangs kann zu einer zusätzlichen Vergütung führen.
Dies gilt insbesondere bei:
- Produktvergrößerungen
- Änderungen des Materials
- Änderungen der Stückzahl
- Änderungen des Formats
- zusätzlichen Produktionsschritten
- zusätzlichen Montageleistungen
Apollon wird den Kunden über voraussichtlich erhebliche Zusatzkosten grundsätzlich informieren, bevor diese entstehen, soweit dies nach Art und Umfang der Leistung zumutbar und praktisch möglich ist.
Teil III – Grafikdesign und kreative Leistungen
§ 7 Konzeption und Gestaltung
Kreative Leistungen werden auf Grundlage der vereinbarten Aufgabenstellung erstellt.
Kreative Vorschläge, Entwürfe und Konzepte stellen grundsätzlich geistige Leistungen von Apollon dar.
Eine bestimmte kreative Gestaltung kann nur verlangt werden, wenn sie konkret vereinbart wurde.
Geschmackliche Änderungswünsche des Kunden begründen nicht automatisch einen Mangel.
§ 8 Korrekturen und Freigaben
Der vereinbarte Leistungsumfang bestimmt die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen.
Weitere Korrekturen werden als Zusatzleistung berechnet.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere die inhaltliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Angaben.
Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen gelten grundsätzlich als neue Änderungsleistung und können gesondert berechnet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Freigaben zeitnah zu erteilen.
Teil IV – Print und Produktion
§ 9 Druckerzeugnisse und Produktionsleistungen
Druckaufträge werden entsprechend der vereinbarten Spezifikation produziert.
Produktionsbedingte geringfügige Abweichungen von Farbton, Material, Format, Grammatur, Oberflächenwirkung oder Stückzahl stellen, soweit branchenüblich und technisch unvermeidbar, nicht automatisch einen Mangel dar.
Farbabweichungen können insbesondere durch unterschiedliche Monitore, Druckverfahren, Papiere, Materialien und Produktionschargen entstehen.
Verbindliche Farbvorgaben bedürfen einer ausdrücklich vereinbarten Referenz, beispielsweise eines Proofs oder eines definierten Farbstandards.
Bei Fremdproduktion durch Druckereien oder andere Produktionspartner können deren technische Produktionsbedingungen ergänzend gelten.
§ 10 Fremdleistungen und Produktionspartner
Apollon ist berechtigt, Druck-, Produktions-, Versand-, Hosting-, Domain-, Lizenz-, Software- oder sonstige Fremdleistungen bei geeigneten Drittanbietern zu beziehen.
Soweit der Kunde ausdrücklich einen bestimmten Drittanbieter vorgibt, trägt der Kunde die daraus entstehenden zusätzlichen Risiken und Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
Lieferzeiten von Drittanbietern können von Apollon nicht vollständig kontrolliert werden.
Apollon wird den Kunden über bekannte erhebliche Verzögerungen informieren.
Teil V – Werbetechnik, Folierung und Montage
§ 11 Werbetechnik und Materialien
Bei Werbetechnik können material- und produktionsbedingte Toleranzen auftreten.
Maßangaben sind nach den vereinbarten Spezifikationen zu verstehen.
Bei Folierungen, Beschriftungen, Schildern, Leuchtkästen und vergleichbaren Produkten können Untergrund, Temperatur, Feuchtigkeit, Alter, Beschaffenheit und Pflege des Materials Einfluss auf Haltbarkeit und Erscheinungsbild haben.
Der Kunde hat geeignete Voraussetzungen für Montage und Zugang zu schaffen.
§ 12 Montage
Montageleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, Apollon über bekannte bauliche, technische oder sicherheitsrelevante Besonderheiten zu informieren.
Nicht erkennbare Leitungen, Unterkonstruktionen, statische Besonderheiten, verdeckte Schäden oder sonstige nicht erkennbare Hindernisse können zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen.
Erforderliche Genehmigungen, behördliche Erlaubnisse oder Eigentümerzustimmung sind vom Kunden bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Teil VI – Websites und digitale Projekte
§ 13 Websites
Apollon erstellt Websites entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Schnittstellen, Systeme oder Inhalte sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Insbesondere können folgende Leistungen gesondert vereinbart werden:
- SEO
- Suchmaschinenoptimierung
- Tracking
- Newsletter
- Buchungssysteme
- Zahlungsanbieter
- Schnittstellen
- CRM-Anbindungen
- Mitgliederbereiche
- Kundenportale
- Mehrsprachigkeit
- individuelle Datenbanken
- individuelle Web-Apps
Eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Besucherzahl oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Web-Apps und Individualsoftware
Bei Individualsoftware und Web-Apps richtet sich der geschuldete Funktionsumfang nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
Funktionen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten als zusätzliche Entwicklungsleistungen.
Änderungen der Anforderungen während der Entwicklung können eine Anpassung des Zeitplans und der Vergütung verursachen.
Der Kunde hat Anforderungen und Änderungswünsche möglichst konkret mitzuteilen.
Apollon ist berechtigt, für die Entwicklung bestehende Frameworks, Bibliotheken, Open-Source-Komponenten, APIs und Drittanbieter-Dienste einzusetzen.
Für Drittanbieter-Komponenten können gesonderte Lizenzbedingungen gelten.
§ 15 Software, Lizenzen und Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde nicht das Eigentum am Quellcode, sondern ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
Umfang, Dauer, räumliche Geltung und Zweck der Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder Veräußerung von Software oder Quellcode ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.
Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Software unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
Rechte an bestehenden Bibliotheken, Frameworks, Templates, Modulen, Tools, Programmbestandteilen und allgemeinen technischen Lösungen verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern.
§ 16 Übergabe von Quellcode und Projektdateien
Die Übergabe von vollständigem Quellcode, offenen Design-Dateien, Entwicklungsumgebungen, internen Dokumentationen oder sonstigen Arbeitsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine bloße Übergabe eines fertigen Ergebnisses beinhaltet nicht automatisch die Übergabe sämtlicher Arbeitsdateien.
Eine gesonderte Vergütung für die Übergabe kann vereinbart werden.
Teil VII – Hosting, Domain und Wartung
§ 17 Hosting
Hostingleistungen werden entsprechend dem vereinbarten Tarif erbracht.
Die technische Infrastruktur kann von Apollon selbst oder durch Drittanbieter bereitgestellt werden.
Apollon bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der angebotenen Dienste.
Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein bestimmter Service Level wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Geplante Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technisch notwendige Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei erheblichen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 18 Domains
Domainregistrierungen erfolgen grundsätzlich über den jeweils zuständigen Registrar oder technischen Dienstleister.
Die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain kann nicht garantiert werden.
Für Domains gelten zusätzlich die Registrierungsbedingungen des jeweiligen Domainregistrars und der zuständigen Vergabestelle.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm gewünschten Domain grundsätzlich verantwortlich.
Apollon übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Domain keine Rechte Dritter verletzt.
§ 19 Wartung und Support
Wartung und Support werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Wartung kann insbesondere umfassen:
- Fehlerbehebung
- Updates
- Sicherheitsupdates
- technische Anpassungen
- Überwachung
- Backups
- kleinere technische Änderungen
Neue Funktionen, Erweiterungen oder wesentliche Änderungen gelten grundsätzlich als Weiterentwicklung und sind nicht automatisch Bestandteil der Wartung.
Die Behebung eines Fehlers ist von der Entwicklung einer neuen Funktion zu unterscheiden.
Supportzeiten und Reaktionszeiten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Teil VIII – Abnahme und Mängel
§ 20 Abnahme
Soweit gesetzlich eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Kunde das vertragsgemäß hergestellte Werk nach Fertigstellung innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
Erkennbare Mängel sind möglichst konkret mitzuteilen.
Die Nutzung einer fertiggestellten Website, Web-App oder sonstigen Leistung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Indiz für eine erfolgte Abnahme berücksichtigt werden; zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 21 Mängel und Nachbesserung
Apollon wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist prüfen und, soweit erforderlich, nachbessern.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Abweichung auf einer vom Kunden gewünschten Gestaltung, einer nachträglichen Änderung oder einer vom Kunden bereitgestellten fehlerhaften Information beruht.
Fehler, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter verursacht wurden, fallen grundsätzlich nicht unter die kostenfreie Mängelbeseitigung.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Teil IX – Schutzrechte und Rechtsverletzungen
§ 22 Namens-, Marken-, Urheber- und sonstige Schutzrechte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten oder zur Verwendung freigegebenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
Dies betrifft insbesondere:
- Marken
- Unternehmenskennzeichen
- Namen
- Logos
- Urheberrechte
- Designrechte
- Bildrechte
- Persönlichkeitsrechte
- Lizenzrechte
- Patent- und Gebrauchsmusterrechte
Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt.
Apollon ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte umfassend rechtlich zu überprüfen.
Eine umfassende Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder sonstige Rechtsprüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
Der Kunde informiert Apollon unverzüglich über ihm bekannt werdende mögliche Rechtsverletzungen.
Hinweise Dritter auf mögliche Rechtsverletzungen können Apollon jederzeit mitgeteilt werden.
Solche Hinweise sollten möglichst konkret sein und insbesondere den betroffenen Inhalt, die behauptete Rechtsverletzung und vorhandene Nachweise benennen.
Apollon wird nachvollziehbare Hinweise angemessen prüfen und kann betroffene Inhalte vorübergehend deaktivieren, ändern oder entfernen, soweit dies zur Vermeidung möglicher Rechtsverletzungen angemessen erscheint.
Eine vorübergehende Maßnahme stellt kein Anerkenntnis der behaupteten Rechtsverletzung dar.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Teil X – Rechte an kreativen Leistungen
§ 23 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche von Apollon geschaffenen kreativen Leistungen können urheberrechtlich geschützt sein.
Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, soweit gesetzlich vorgesehen.
Übertragen bzw. eingeräumt werden können Nutzungsrechte nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung.
Umfang und Zweck der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich grundsätzlich nach dem Vertragszweck und den ausdrücklich vereinbarten Nutzungsarten.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben weitergehende Rechte bei Apollon bzw. dem jeweiligen Urheber.
Nutzungsrechte können insbesondere hinsichtlich folgender Bereiche gesondert vereinbart werden:
- Web
- Social Media
- Werbung
- Außenwerbung
- Verpackung
- Merchandising
- digitale Produkte
- Software
- Weiterbearbeitung
- Weitergabe an Dritte
Die gesetzlichen Regelungen über Nutzungsrechte bleiben unberührt. Das Urheberrecht sieht ausdrücklich unterschiedliche einfache und ausschließliche Nutzungsrechte vor.
Teil XI – Daten, Backups und Sicherheit
§ 24 Kundendaten und Inhalte
Der Kunde bleibt für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Sicherungskopien seiner eigenen Daten vorzuhalten, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Backup-Leistung von Apollon vereinbart wurde.
Ein Backup-Service stellt keine absolute Garantie gegen Datenverlust dar.
Der Kunde ist verpflichtet, Apollon unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugangsdaten oder sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse zu informieren.
Teil XII – KI und Drittanbieter
§ 25 Einsatz von KI-Systemen
Apollon kann bei der Erbringung von Leistungen geeignete KI-Systeme und automatisierte Werkzeuge einsetzen.
Dies kann insbesondere die Erstellung oder Bearbeitung von:
- Texten
- Bildern
- Layouts
- Programmcode
- Datenstrukturen
- Analysen
- Konzepten
umfassen.
Soweit gesetzlich und technisch erforderlich, werden KI-generierte Ergebnisse durch Apollon überprüft und angepasst.
Eine Garantie für eine uneingeschränkte Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte wird nicht übernommen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
Für externe KI-Dienste können gesonderte Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen gelten.
§ 26 Drittanbieter und Schnittstellen
Digitale Projekte können von Drittanbietern abhängen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Zahlungsanbieter
- Hostinganbieter
- Cloudanbieter
- API-Anbieter
- Kartenanbieter
- Analyseanbieter
- E-Mail-Dienste
- KI-Anbieter
- App-Stores
- Domainanbieter
Änderungen, Ausfälle, Preisänderungen oder Einstellung eines Drittanbieterdienstes können außerhalb des Einflussbereichs von Apollon liegen.
Erforderliche Anpassungen aufgrund solcher Änderungen können als Zusatzleistung berechnet werden, soweit sie nicht Bestandteil einer ausdrücklich vereinbarten Wartungsleistung sind.
Teil XIII – Datenschutz und rechtliche Verantwortung
§ 27 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und gegebenenfalls gesonderten Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
Soweit Apollon im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, werden erforderliche Vereinbarungen nach den gesetzlichen Vorgaben geschlossen.
§ 28 Rechtliche Inhalte des Kunden
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere:
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Cookie-Hinweise
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrungen
- Preisangaben
- Wettbewerbsangaben
- Produktbeschreibungen
- rechtliche Pflichtinformationen
Apollon übernimmt keine Rechtsberatung, sofern diese nicht ausdrücklich durch hierzu befugte Personen als solche beauftragt wurde.
Die technische Einbindung eines rechtlichen Dokuments stellt keine rechtliche Prüfung dieses Dokuments dar.
Teil XIV – Haftung
§ 29 Haftung von Apollon
Apollon haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB wirksam etwas anderes geregelt werden kann.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Apollon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
Eine Haftung für Leistungen oder Inhalte von Drittanbietern besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit von Apollon.
Apollon haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, fehlerhafte Kundendaten, unsachgemäße Bedienung oder nicht von Apollon veranlasste Änderungen entstehen.
Teil XV – Referenzen und Veröffentlichung
§ 30 Referenznutzung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, darf Apollon fertiggestellte und öffentlich zugängliche Arbeiten als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung verwenden, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
Eine Veröffentlichung vertraulicher Informationen oder nicht öffentlich zugänglicher Inhalte erfolgt nicht ohne entsprechende Berechtigung.
Der Kunde kann einer Referenznutzung für ein konkretes Projekt widersprechen.
Teil XVI – Vertragslaufzeit und Kündigung
§ 31 Laufzeit und Kündigung
Einmalige Projekte enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Erfüllung der gegenseitigen Pflichten.
Dauerschuldverhältnisse wie Hosting, Wartung, Support oder Software-Abonnements haben die jeweils vereinbarte Laufzeit.
Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Tarif.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen und bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Kosten bleiben grundsätzlich vergütungspflichtig.
Teil XVII – Rechnungen und digitale Kommunikation
§ 32 Elektronische Rechnungen
Apollon ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung einverstanden, soweit gesetzlich zulässig.
Rechnungen können insbesondere per E-Mail, Kundenportal oder über ein digitales Rechnungssystem bereitgestellt werden.
§ 33 Elektronische Kommunikation
Vertragserklärungen und projektbezogene Kommunikation können – soweit gesetzlich zulässig – elektronisch erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, eine funktionsfähige E-Mail-Adresse bereitzustellen.
Änderungen der Kontaktdaten sind Apollon unverzüglich mitzuteilen.
Teil XVIII – Änderungen und Projektsteuerung
§ 34 Change Requests
Änderungswünsche nach Auftragserteilung können als Change Request behandelt werden.
Apollon kann vor Umsetzung eines umfangreichen Change Requests dessen Auswirkungen auf:
- Kosten
- Zeitplan
- technische Umsetzung
- bestehende Funktionen
mitteilen.
Eine Umsetzung kann von einer entsprechenden Freigabe des Kunden abhängig gemacht werden.
Bereits erbrachte Leistungen werden durch spätere Änderungswünsche nicht automatisch kostenlos.
Teil XIX – Vertraulichkeit
§ 35 Vertrauliche Informationen
Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, grundsätzlich vertraulich.
Dies gilt insbesondere für:
- Zugangsdaten
- Geschäftsgeheimnisse
- technische Informationen
- interne Prozesse
- Kundendaten
- nicht veröffentlichte Konzepte
- Quellcode
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Teil XX – Marken und Kennzeichen von Apollon
§ 36 Marken- und Kennzeichenrechte von Apollon
Unternehmenskennzeichen, Marken, Logos, Gestaltungen und sonstige Kennzeichen von Apollon dürfen ohne entsprechende Zustimmung nicht außerhalb des bestimmungsgemäßen Vertragszwecks verwendet werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Logos
- Wortmarken
- Bildmarken
- Domainnamen
- Gestaltungselemente
- Unternehmensbezeichnungen
Die konkrete Reichweite des Schutzes richtet sich nach den jeweils bestehenden gesetzlichen Schutzrechten und Eintragungen.
Die Einräumung von Nutzungsrechten an einem einzelnen Werk bedeutet nicht automatisch die Einräumung von Rechten an der Marke oder Unternehmensbezeichnung von Apollon.
Teil XXI – Meldung von Rechtsverletzungen
§ 37 Meldung möglicher Rechtsverletzungen
Personen und Unternehmen können Apollon auf mögliche Verletzungen von Namens-, Marken-, Urheber-, Design- oder sonstigen Schutzrechten hinweisen.
Meldungen sollen möglichst folgende Informationen enthalten:
- Name und Kontaktdaten des Meldenden
- Beschreibung des betroffenen Inhalts
- konkrete Bezeichnung des behaupteten Rechts
- Darstellung der behaupteten Verletzung
- Nachweise oder geeignete Belege
- gegebenenfalls Angaben zur eigenen Rechteinhaberschaft
Apollon wird substantiierte Hinweise angemessen prüfen.
Apollon kann den betroffenen Inhalt vorübergehend sperren, entfernen oder ändern, wenn dies zur Vermeidung möglicher Rechtsverletzungen angemessen erscheint.
Eine solche Maßnahme stellt kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung dar.
Missbräuchliche oder offensichtlich unbegründete Meldungen können zurückgewiesen werden.
Teil XXII – GoBD, Rechnungen und Softwaresysteme
§ 38 Digitale Geschäfts- und Rechnungssysteme
Soweit Apollon Software für Rechnungsstellung, Kundenverwaltung, Dokumentenverwaltung oder betriebliche Prozesse entwickelt, richtet sich der konkrete Funktionsumfang nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Eine Zusicherung der vollständigen steuerrechtlichen oder GoBD-konformen Eignung eines Systems besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die ordnungsgemäße Organisation, Nutzung und Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Betreiber und Nutzer des Systems, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
Apollon übernimmt keine steuerliche Beratung.
Anforderungen aus steuerlichen, handelsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften sind vom Kunden eigenverantwortlich zu prüfen, sofern keine entsprechende Beratung ausdrücklich beauftragt wurde.
Teil XXIII – Schlussbestimmungen
§ 39 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 40 Änderungen dieser AGB
Apollon kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern.
Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.
Individuelle Vertragsvereinbarungen bleiben unberührt.
§ 41 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Apollon als Gerichtsstand vereinbart werden.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 42 Salvatorische Regelung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 43 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Apollon und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 44 Stand der AGB
Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksamen Fassung.
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